28.03.2024

Wichtige Neuerung für Kapitalanleger – Degressive AfA jetzt 5 Prozent!

Eine bedeutende Nachricht für alle Investoren und Kapitalanleger. Degressive Abschreibung ist wieder möglich. Mit 5% jährlich in 6 Jahren sind erhebliche Steuervorteile möglich.

Die Bundesregierung setzt mit dem Wachstumschancengesetz ein starkes Signal zur Förderung des Wohnungsbaus. Mit der Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) von fünf Prozent für neu errichtete Wohngebäude wird ein entscheidender Schritt zur Beschleunigung der Refinanzierung von Immobilieninvestitionen gemacht. Diese Maßnahme, die rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 greift, zielt darauf ab, die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und den Neubau in Deutschland energisch voranzutreiben.

Diese Neuerung ermöglicht es, jährlich fünf Prozent der Investitionskosten über einen Zeitraum von sechs Jahren steuerlich geltend zu machen, wodurch eine spürbar schnellere Amortisation der getätigten Investitionen ermöglicht wird. Dieser Schritt ergänzt die Anhebung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent und bietet einen attraktiven Anreiz für Investoren, den Wohnungsbau in Deutschland aktiv zu unterstützen.

Bundesministerin Klara Geywitz betont die Bedeutung dieser Entwicklung: "Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt! Jährlich fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist ein weiterer Baustein, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung zu bringen und den Bau von mehr Wohnungen anzureizen. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029."

Die Bauwirtschaft sieht sich aktuell mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Zinsen, Preissteigerungen, knappes Bauland und Engpässe bei Material und Personal. Mit dem Wachstumschancengesetz und der Einführung der degressiven AfA reagiert die Bundesregierung auf diese Situation und unterstreicht ihr Engagement für bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum.

Für Kapitalanleger bedeutet dies eine hervorragende Gelegenheit, ihre Projekte effizienter zu gestalten und von den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren. Krieger + Schramm steht bereit, die guten Rahmenbedingungen zu nutzen. Denn nicht nur die degressive AfA und die dadurch möglichen Steuervorteile, sondern auch perspektivisch steigenden Mieten sowie die Wertstabilität und Inflationssicherheit spricht aktuell für ein Investment in Immobilien in Metropolregionen.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Entdecken Sie die Vorteile der degressiven AfA und wie Sie diese für Ihr nächstes Bauvorhaben nutzen können. Sprechen Sie uns an. Unsere Kapitalanlage-Experte stehen gern für einen Austausch bereit. Über diesen LINK können Sie einfach einen passenden Termin für eine digitale, telefonische oder persönliche Beratung auswählen und buchen.

HIER geht es zur offiziellen Meldung vom Bundesministerium

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