20.09.2021

#6 Bauleistungsbeschreibung // Praxiswissen Eigentumswohnung

Wenn Sie eine Neubau-Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen, dann ist die Bauleistungsbeschreibung ein zentrales Dokument für die Immobilienfinanzierung sowie Bestandteil des Bauvertrags. Sie definiert den Bausoll. Bauleistungsbeschreibungen (BLB) können gut und gerne 20 Seiten und mehr umfassen. Dies alles genau zu lesen, wird in der Hitliste der liebsten Freizeitbeschäftigungen wohl kaum auf Platz 1 stehen. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Bauleistungsbeschreibung achten müssen.

Prüfen Sie die Bauleistungsbeschreibung genau

Alles wird viel teurer als gedacht, nichts sieht so aus, wie Sie sich das vorgestellt haben, und zum geplanten Termin können Sie auch nicht einziehen: Der Traum vom schlüsselfertigen Bauen platzt mitunter schneller als einem lieb sein kann.

Ursachen für diese Probleme sind neben Qualitätsmängeln aufseiten der Bauträger in erster Linie schwammige Bauleistungsbeschreibungen (BLB) – und die Tatsache, dass im Notarvertrag keine konkreten Fristen und Termine festgehalten sind. Hier hilft nur eins: Prüfen Sie die BLB sehr genau!

Denn den großen Vorteil der Kostensicherheit erwerben Sie definitiv mit, wenn Sie eine Neubauwohnung direkt vom Bauträger kaufen: Der Neubau wird im Komplettpaket geliefert und Ihnen schlüsselfertig übergeben. Zusätzliche Ausgaben sollten lediglich durch Extrawünsche zur Ausstattung des neuen Heims entstehen. Smart Home, ein Bad als Wellness-Oase oder qualitative Aspekte wie Wohngesundheit, bessere Raumluft, Reduzierung von Elektrosmog oder Einbruchschutz – alle diese Trends und Themen können Sie in Ihren vier Wänden verwirklichen. Wenn Ihr Bauträger Wert auf hohe Standards legt, hat er diese Themen sowieso schon aufgegriffen und bietet sie in einer Sonderwunschliste mit an. Unvorhergesehene Mehrkosten lassen sich also definitiv vermeiden.

 

Welchen Zweck erfüllt die Bauleistungsbeschreibung?

Die BLB ist fester Bestandteil des Bauvertrags. Deshalb wird sie auch der kreditgebenden Bank vorgelegt – dies gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie eine private Immobilienfinanzierung benötigen. Weil die Bauleistungsbeschreibung auch Teil der Dokumentation für einen Grundstückskauf oder den Kauf von einem Bauträger ist, muss diese als Teil des Kaufvertrags unbedingt notariell beglaubigt werden. Auch bei einem Baugenehmigungsverfahren wird die BLB benötigt.

In der Bauleistungsbeschreibung sind in der Regel alle Leistungen und der genaue Leistungsumfang des Bauvorhabens festgelegt. Aber auch Haftungsausschlüsse und Änderungsbedingungen sind darin enthalten. Die Bauleistungsbeschreibung gibt also den Leistungsstandard und die Qualität des schlüsselfertigen Baus wieder. Wenn Sie sich für die qualitativ höherwertigere Ausstattung entscheiden, die in der Sonderwunschliste mit angeboten wird, steigern Sie auch den Bestandswert des Neubaus. Dies ist vor allem dann für Sie interessant, wenn Sie die Wohnung vermieten wollen. Ebenfalls in der BLB enthalten sind Haftungsausschlüsse und Änderungsbedingungen.

Diese Angaben sollten jedoch in jedem Fall enthalten sein:

  • Art und Zweck der Bauleistung
  • Nutzung und Funktion, Gesamtumfang, Hersteller und Produkte
  • Grundwasserverhältnisse, Gewässer und Schutzzonen, Absicherung der Baustelle
  • Vorarbeiten Bauablauf, bauliche Vorgaben, konstruktiver Aufbau, Dämmung etc.
  • Bauphysikalische und statische Berechnungen, Ausstattung (Haustechnik etc.)
  • Bauablaufpläne, Lagepläne und Konstruktionspläne
  • Extrawünsche während der Bauphase

 

Legen Sie ihre Sonderwünsche früh fest

Scheuen Sie hier nicht den Zeitaufwand, die Bauleistungsbeschreibung genau zu prüfen, sobald sie Ihnen vorliegt. Legen Sie auch Ihre Sonderwünsche genau fest: Welche Fliesen wollen Sie im Bad haben? Welches Parkett soll verlegt werden? Welche Türklinken wünschen Sie sich? Dies sind Dinge, die Sie nach der Fertigstellung Ihrer Wohnung nur sehr schwer ändern können. Einen Parkettboden nach der Übergabe der Wohnung wieder herauszureißen und neu zu verlegen, ist natürlich grundsätzlich möglich, aber nur zu erheblichen Mehrkosten.

Achten Sie darauf, dass Ihr Bauträger auch die Möglichkeit bietet, die verschiedenen Ausstattungsmerkmale Ihrer Wohnung zumindest in einem 3D-Modell, wenn nicht sogar in einer Augmented-Reality-Umgebung anzuschauen. So bekommen Sie ein besseres Gefühl dafür, wie Ihre Wohnung mit den unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen aussehen wird.

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Praxiswissen Eigentumswohnung: Was sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wissen sollten // Matthias Krieger

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